GARANTIE BLOG
Aktuelle steuerliche Themen
Betriebsveranstaltungen und Geschenke 2022
Nach Sonderregelungen in Vorjahren gilt 2022 wieder die "alte" Regelung für abgabenfreie Zuwendungen an Mitarbeiter:
Betriebsveranstaltungen: EUR 365 jährlich pro Person.
Geschenke: EUR 186 jährlich pro Person.
Update 1.12.2022
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Energiekostenzuschuss für Unternehmen
Zur teilweisen Abfederung erhöhter Energiekosten wird ein nicht rückzahlbarer Energiekostenzuschuss für (energieintensive) Unternehmen in Gesamthöhe von 1,3 Mrd aufgelegt. Maximale Zuschusshöhe pro Unternehmen EUR 50 Mio.
Abwicklung über AWS. Voranmeldung ab 7.11.2022. Vergabe nach dem Prinzip "first come - first served".
Update 3.11.2022
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Zinsanpassung Finanzamt
Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Anspruchszinsen und Beschwerdezinsen werden einheitlich mit 2,63% festgesetzt.
Update 14.9.2022
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Zinsanpassung Finanzamt
Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Anspruchszinsen und Beschwerdezinsen werden einheitlich mit 1,88% festgesetzt.
Update 27.7.2022
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Teuerungs-Entlastungspaket
Dienstgeber können ihren Dienstnehmern im Jahr 2022 und 2023 jährlich eine steuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfreie Teuerungsprämie in Höhe von EUR 2.000 (optional plus EUR 1.000) ausbezahlen.
Update 1.7.2022
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Familienbonus-Plus rückwirkend erhöht
Der Familienbonus-Plus wird rückwirkend mit 1.1.2022 erhöht. (Die Änderung im ökosozialen Steuerreformgesetz vom 14.2.2022 wird somit rückwirkend geändert).
Die Berücksichtigung erfolgt in der Lohnverrechnung mittels Aufrollung.
Update 1.7.2022
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Familienbeihilfe Indexierung nicht mit EU-Recht vereinbar
Die Indexierung der Familienbeihilfe und der damit verbundenen steuerlichen Absetzbeträge für Kinder mit Wohnsitz in einem anderen EU-Staat ist gemäß einer Entscheidung des EuGH vom 16. Juni 2022 nicht EU-Konform und wird rückwirkend aufgehoben.
Die Nachzahlung der Familienbeihilfen erfolgt amtswegig. Es ist kein Antrag erforderlich. Ebenso werden Absetzbeträge in bereits ergangenen Bescheiden durch neue Bescheide amtswegig korrigiert.
Update 16.6.2022
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Pendlerpauschale - Pendlereuro
Für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 wird die Pendlerpauschale und der Pendlereuro erhöht.
Die Erhöhung wird in der Lohnverrechnung (auf Antrag) berücksichtigt.
Update 30.5.2022
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Kryptowährungen - neue Besteuerungssystematik
Das System der Besteuerung von (Spekulationsgewinnen und -verlusten aus) Kryptowährungen wird mit 1.3.2022 neu gefasst.
Innerhalb der Einkunftsart "Kapitalvermögen" wird hierfür ein eigenes System mit einem Sondersteuersatz von 27,5% geschaffen. Ab 2023 ist ein Abzug von Kapitalertragsteuer vorgesehen.
Update 14.2.2022
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Einkommensteuertarif 2022
Die ersten Tarifstufen werden im Zuge des "ökosozialen Steuerreformgesetz 2022" angepasst.
Tarif (ÄNDERUNG; § 33 Abs 1 EStG; ab 2022)
Tarifstufe 1 (11 - 18k) bleibt auf 20%
Tarifstufe 2 (18 - 31k) 2021: 35% -> 2022: 32,5% -> 2023: 30%
Tarifstufe 3 (31 - 60k) 2021: 42% -> 2022: 42% -> 2023: 41% -> 2024: 40%
Die rückwirkende Änderung wird in der Lohnverrechnung durch Aufrollung berücksichtig.
Update 14.2.2022
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Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022
"Größte Steuerreform" mit vielen Inkrafttretenszeitpunkten!
Gewinnbeteiligung bis EUR 3.000 steuerfrei. (Achtung: nicht begünstigt bei Sozialversicherung und Lohnnebenkosten). Ab 2022.
regionaler Klimabonus
Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag) wird erhöht. Ab 2022.
Investitionsfreibetrag - 10% (15% Öko). Ab 2023.
GWG (von EUR 800 auf EUR 1.000). Ab 2023.
Sonderausgaben für thermische Sanierung und Heizkesseltausch Zuschuss und Bestätigung wird über Kommunalkredit Public Consulting GmbH abgewickelt. Ab 2022.
Einkünfte aus Kryprowährungen neu geregelt. Ab 1.3.2022.
Tarifänderung. Ab 2022. Folgeänderungen 2023 und 2024.
Familienbonus-Plus Erhöhung ab 6/2022.
Verkehrsabsetzbetrag. Ab Veranlagung 2021 bzw. Lohnverrechnung laufend mit Aufrollung.
Pensionistenabsetzbetrag. Ab Veranlagung 2021 bzw. Lohnverrechnung laufend mit Aufrollung.
Körperschaftsteuertarif (derzeit 25%). Ab 2023: 24%; ab 2024: 23%
Update 14.2.2022
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Sozialversicherungswerte 2022
Die jährlich angepassten Sozialversicherungswerte betragen für 2022:
Geringfügigkeitsgrenze EUR 485,85 monatlich
Höchstbeitragsgrundlage EUR 5.670 monatlich
Weitere Details siehe ÖGK.
Update 1.1.2022
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Umsatzsteuersatz 5% endet am 31.12.2021
Der begünstigte Steuersatz von 5% (ab 1.7.2020) in
Gastronomie
Beherbergung und
Kultur und Publikation
endet mit 31.12.2021. Ab 1.1.2022 gelten wieder die früheren Umsatzsteuersätze.
Update 1.1.2022
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Aufbewahrungsfristen
Grundsätzlich müssen Bücher und Aufzeichnungen sowie die dazugehörigen Belege sieben Jahre aufbewahrt werden.
Somit endet am 31.12.2021 die Aufbewahrungsfrist für Geschäftsjahre bis 31.12.2014.
Die Aufbewahrungsfrist wird in bestimmten Fällen verlängert:
Laufende Verfahren
22 Jahre für Unterlagen zu Grundstücken
10 Jahre für "One-Stop-Shop"
Förderrichtlinien (zB 10 Jahre für Investitionsprämie oder Kurzarbeit)
Betriebsprüfungen sind bis zu 10 Jahre möglich.
Update 1.1.2022
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Homeoffice 2021 - Dokumentationspflicht und steuerfreie Homeoffice-Pauschale
Für Dienstnehmer in Homeoffice (auch wenn nur einzelne Tage) besteht ab 1.1.2021 rückwirkend eine Dokumentationspflicht im Zuge der Lohnverrechnung (mit Meldung an die Behörden).
Zugleich besteht die Möglichkeit für bis zu 100 Tage ein steuerfreies Homeoffice-Pauschale von bis zu EUR 3 pro Tag zu bezahlen.
ACHTUNG: Meldung und Homeoffice-Pauschale 2021 müssen in der Lohnabrechnung 2021 abgerechnet werden. Nacherfassung im Jänner 2022 möglich.
Details siehe Klientenrundschreiben!
Update 21.12.2021
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Wann ist die Corona-Prämie 2021 steuerfrei?
Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahr (2020*) bis 3.000 Euro steuerfrei. Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden.
* NEU 2021: Ebenso sind derartige Zulagen und Bonuszahlungen die bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden bis 3 000 Euro steuerfrei.
ACHTUNG: Prämien 2021 müssen in der Lohnabrechnung 2021 abgerechnet werden. Auszahlung / Überweisung bis spätestens Februar 2022.
Update 20.12.2021
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Einkommensteuer Tarifsenkung 2022
Bereits in 2020 wurde die erste Tarifstufe von 25% auf 20% gesenkt. Für 1.7.2022 war die Senkung der zweiten Tarifstufe von 35% auf 30% geplant.
Nunmehr ist bereits ab 1.1.2022 der "Mischsatz" von 32,5% anzuwenden.
Dieses "Manöver" ist teil der in Umsetzung befindlichen ökosozialen Steuerreform. Diese tritt zeitlich gestaffelt an verschiedensten Zeitpunkten während der nächsten Jahre in Kraft.
Anmerkung: Eine unterjährige Tarifänderung bei Abgabe einer (Ganz)-Jahreserklärung hat in Fachkreisen die berechtigte Frage aufgeworfen, ob die Gesetzesmacher sich dessen bewusst sind, was sie da anstellen.
Link zum (aktuellen) Steuertarif
Update 16.12.2021
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EUR 3.000 steuerfreie Corona-Prämie angekündigt
Mittagsjournal 15.12.2021: Auch 2021 soll eine steuerfreie Corona-Prämie für Dienstnehmer bis zu EUR 3.000 gesetzlich geregelt werden. Sobald Details zu dieser "politischen" Ankündigung folgen werden wir hier berichten.
Update 15.12.2021; 12:59
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Kurzarbeit mit Beginn während Lockdown - Neue Frist für rückwirkende Antragstellung: 28 Tage
Die Frist zur rückwirkenden Antragstellung für Unternehmen, die die Kurzarbeit während des Lockdowns beginnen, endet mit Ablauf des 28. Tages nach Beginn der Kurzarbeit.
Die Antragsfrist für Kurzarbeitsbeginn 22.11.2021 endet somit am 19.12.2021.
Die Antragsfrist für Kurzarbeitsbeginn mit Ende des Lockdowns endet mit Ablauf folgender Tage:
- Burgenland, Tirol und Vorarlberg: 8.1.2022
- Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Steiermark: 13.01.2022
- Wien: 16.1.2022
Danach ist derzeit keine rückwirkende Antragstellung vorgesehen.
Update 15.12.2021
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Starthilfe für Saisonbetriebe - 3.11.2021 bis 17.12.2021
Zur Unterstützung der Saisonbetriebe beim Start in die Wintersaison und zur Überbrückung des für die Kurzarbeit fehlenden ersten vollen Kalendermonats vor Beginn der Kurzarbeit wurde die Starthilfe für Saisonbetriebe geschaffen.
Es werden 65% des laufenden Bruttoentgeltes und 50% Pauschale für Lohnnebenkosten gefördert.
Die Bundesrichtlinie "Starthilfe für Saisonbetriebe" wurde auf Grund des in einigen Bundesländern verlängerten Lockdowns angepasst: Der Zeitraum für die Beschäftigungsaufnahme wird für alle Bundesländer auf den 17. Dezember 2021 verlängert und es gilt somit der Zeitraum vom 3. November 2021 bis zum 17. Dezember 2021. Dies gilt im Übrigen auch für die Begründung eines inländischen Wohnsitzes (für die polizeiliche Meldung). Ferner sind "Vollversicherung" und bei Befristungen Mindestlaufzeit ein volles "Kalendermonat" erforderlich.
Update 14.12.2021
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Ausfallsbonus 11/2021 ab 10.12.2022 beantragbar
Der Ausfallsbonus III für 11/2021 kann bereits ab 10.12.2021 beantragt werden. Vergleichszeitraum 11/2019. Mindestausfall 30%.
Achtung: Zur Ausfallsberechnung wird ein volles Monat 11/2019 mit einem "halben" Lockdownmonat 11/2021 verglichen!
Update 10.12.2021
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Kurzarbeit Phase 5 - endlich korrekt mit 100% Beihilfe möglich
Die seit dem 22.11.2021 betroffenen Lockdown-Betriebe können nun endlich Anträge mit 100% Kurzarbeitsbeihilfe stellen. Die umfangreichen Dokumente sind entsprechend anzupassen. Bereits gestellte Anträge sind zu korrigieren.
Update 9.12.2021
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Kurzarbeit Phase 5 - ein Irrweg
Es ist unglaublich! Kurzarbeit Phase 5. Man würde glauben, das funktioniert jetzt endlich. Dann passiert mitten drinnen am 12.11.2021 ein Lockdown. Und alles steht wieder einmal Kopf. Heute, 7.12.2021 sind die wesentlichen Fragen der Antragstellung für Lockdownbetriebe noch immer nicht klar. Stündlich tröpfeln neue Informationen herein. Die AMS-Plattform wird demnächst für die Antragstellung gerüstet sein. Die Sozialpartnervereinbarung stimmt so zwar nicht mehr - aber unterschreibt´s das trotzdem!
Man sollte Kurzarbeit nicht mit Lockdown, Novemberdepression, Winterschlaf und AMS kombinieren. <Ironie off>
Update 7.12.2021
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Freistellung für Risikogruppen ab 22.11.2021
Dienstnehmer (auch geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge), die ihrem Dienstgeber ein COVID-19-Risiko-Attest vorlegen, haben Anspruch auf
1. Freistellung von der Arbeitsleistung und
2. Entgeltfortzahlung,
sofern der Dienstnehmer die Arbeitsleistung
a. nicht im Home-Office erbringen kann oder
b. die Arbeitsbedingungen in der Arbeitsstätte nicht durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden können, dass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist.
Update 6.12.2021
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Fixkostenzuschuss 800.000 - neue Frist 31.3.2022
Für den Antragszeitraum 16.9.2020 bis 31.6.2021 und bei Umsatzausfällen von mindestens 30% besteht Anspruch auf Fixkostenzuschuss 800.000. Die Antragsfrist wurde von 31.12.2021 auf 31.3.2022 verlängert. Bei Bezug von Vorschüssen muss bis 31.3.2022 eine Schlussabrechnung gelegt werden.
Update 3.12.2021
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Gutscheine statt Weihnachtsfeier 2021
Wie im Vorjahr fallen Weihnachtsfeiern wieder der Pandemie zum Opfer. Als beabsichtigte Sonderregelung können 2021 Gutscheine bis EUR 365 steuerfrei geschenkt werden. Die Gutscheine müssen im Zeitraum November 2021 bis Jänner 2022 ausgegeben werden.
Status: Absichtserklärung. Die gesetzliche Grundlage fehlt bislang.
Update 2.12.2021
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Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter 2021
Wie in Vorjahren sind Weihnachtsgeschenke in Form von Sachzuwendungen (idR Gutscheine) bis maximal 186 EUR pro Jahr steuerfrei.
Status: Dauerrecht. Zusätzlich zur Regelung "Gutscheine statt Weihnachtsfeier 2021" anwendbar.
Update 2.12.2021
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Stundungen Sozialversicherung 11/2021
Derzeit ist KEINE automatische Stundung der Sozialversicherungsbeiträge vorgesehen. Wir empfehlen in Härtefällen die individuelle Vereinbarung von Ratenzahlungen.
Update 2.12.2021
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Pendlerpauschale 11+12/2021
BMF: Das Pendlerpauschale wird trotz coronabedingter Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit in den Monaten November und Dezember 2021 weiter in gleichem Umfang wie vor dem Lockdown gewährt.
Update 1.12.2021
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Keine steuerfreie Corona-Prämie 2021
Aufgrund vermehrter Nachfrage halten wir fest, dass es für 2021 bis dato (Stand 1.12.2021) KEINE Regelung zur Auszahlung einer steuerfreien Corona-Prämie wie im Jahr 2020 gibt. Prämien sind voll sozialversicherungs- und einkommensteuerpflichtig.
Update 1.12.2021
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Kurzarbeit update Lockdown 11/2021
Im Lockdown #4 ist Kurzarbeit wieder gefragt. Die aktuelle Phase 5 der Kurzarbeit läuft von 1.7.2021 bis 30.6.2022. Aus diesen 12 Monaten sind maximal 6 Monate konsumierbar. Die genauen Details werden anlässlich des Lockdown #4 derzeit überarbeitet. Neue Anträge mit Rückwirkung auf Beginn des Lockdown sind ab 6.12.2021 möglich.
Update 1.12.2021
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Home Office Pauschale 2021 - Steuerfrei
Im Jahr 2021 wurde ein steuerfreier Kostenersatz für Mitarbeiter im Home-Office eingeführt. Limitiert mit 100 Homeoffice-Tagen und EUR 3 pro Tag. Ein Pendlerpauschale muss gekürzt werden. Genaue Dokumentation ist erforderlich. Für das ganze Jahr 2021 kann die Berücksichtigung noch in der Personalverrechnung 12/2021 erfolgen.
Update 1.12.2021
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Ausfallsbonus 11/2021 bis 3/2022
Aufgrund Lockdown #4 wurde die Corona-Hilfe "Ausfallsbonus III" für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 neu aufgelegt. Voraussetzung ist ein mindestens 40%iger (2021: 30%iger) Umsatzausfall im Vergleich zu 2019. Anträge für November können frühestens ab 16.12.2021 gestellt werden.
Update 1.12.2021
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Härtefall-Fonds 11/2021 bis 3/2022
Aufgrund Lockdown #4 wurde die Corona-Hilfe "Härtefallfonds Phase4" für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 neu aufgelegt. Voraussetzung ist ein mindestens 40%iger, im November und Dezember 2021 30%iger Umsatzausfall im Vergleich zu 2019.
Update 1.12.2021
Kontakt: TAX@garantie-wt.at
Steuerstundungen 11/2021 bis 1/2022
Laut BMF-Homepage sind begünstige Abgabenstundungen vorgesehen. Es erfolgt keine Verrechnung von Stundungszinsen für November 2021, Dezember 2021 und Jänner 2022. Ratenzahlungen können gestreckt werden.
Update 30.11.2021
Kontakt: TAX@garantie-wt.at